Auswärtiges Amt aktualisiert Hinweis zum Polio-Impfschutz in zehn Ländern
Stand: 9. Mai 2014
In Reaktion auf die erneute Ausbreitung des Polio-Virus in einigen Ländern Afrikas und des Nahen Ostens ruft die Weltgesundheitsorganisation WHO in insgesamt zehn betroffenen Staaten zu koordinierten Gegenmaßnahmen auf. Es besteht die Gefahr einer Verbreitung in bisher noch nicht betroffene Länder.
Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist hochgradig ansteckend, der Erreger wird ueber verseuchte Lebensmittel und Wasser übertragen. Die Krankheit galt in vielen der aktuell betroffenen Länder bereits als ausgerottet. Durch die Einstellung oder Behinderung von Impfprogrammen konnte sich das Virus insbesondere in Bürgerkriegsregionen und von dort in Nachbarländer ausbreiten.
Die WHO befürchtet insbesondere in den Monaten Mai und Juni eine starke Zunahme der Neuinfektionen. Um die weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, sollen nun die nationalen Behörden der betroffenen Länder sicherstellen, dass ihre Bürger und Langzeitbesucher (länger als vier Wochen) vor Antritt einer Auslandsreise einen gueltigen Impfschutz besitzen. Diese von der WHO geforderte Kontrolle betrifft ausschließlich Bewohner dieser Länder und deren Langzeitbesucher. Nicht davon betroffen sind Touristen, die sich fuer einen kürzeren Zeitraum im Land aufhalten. Dennoch raten WHO und Auswaertiges Amt auch Touristen dringend, ihren Impfschutz bei Reisen in diese Laender zu überprüfen.
Insgesamt gilt die Aufforderung für zehn Staaten. Mit Ausnahme von Israel und Äthiopien bieten wir in diese Länder (Äquatorialguinea, Afghanistan, Irak, Syrien, Pakistan, Nigeria, Kamerun, Somalia) aus grundlegenden Sicherheitsüberlegungen keine Reisen an.
Das Auswärtige Amt hat am 8. Mai seine Reisehinweise für die betroffenen Länder aktualisiert und folgenden textgleichen Aktuellen Hinweis – hier am Beispiel Äthiopien – eingefügt:
„Die WHO hat am 05.05.2014 Äthiopien aufgefordert, alle Reisenden die das Land verlassen, zu ermutigen, sich gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vor Ausreise zu impfen und dies in einem Impfausweis dokumentieren zu lassen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. … Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.“
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